Power.Dent bietet die Möglichkeit Verrechnungen – Honorarnoten und Buchungen – miteinander abzugleichen. Abgleichen heißt, den Teilsaldo von Verrechnungen auf Null zu setzen.
Beispiel:
Eine Honorarnote wird von einer Zahlung nicht zur Gänze abgedeckt. Der ausstehende Betrag kann durch Abgleichen der beiden Verrechnungen auf null gesetzt werden. D.h. auf den Differenzbetrag wird verzichtet.
Um einen Abgleich durchführen zu können, öffnet man den Patienten und wechselt in das Verrechnungsblatt.
Zwei Verrechnungen – z.B. eine Honorarnote und eine Buchung
Im Verrechnungsblatt markiert man die abzugleichenden Einträge – es muss mindestens eine Honorarnote und eine Buchung ausgewählt sein – und öffnet durch Rechtsklick auf die Markierung das Kontextmenu.
Wählt man den Punk „Abgleichen“, erscheint eine Meldung mit der Bitte um Bestätigung und der Information über die Höhe des ausstehenden (bzw. überschüssigen) Betrages.
Sobald man mit „Ja“ bestätigt, werden die Einträge als „abgeglichen“ markiert („A“ an der mittleren Stelle in der Spalte „Typ“) und der saldorelevante Wert dieser Verrechnungen wird auf null gesetzt.
Mehrere Verrechnungen – z.B. eine Honorarnote und zwei Buchungen
Es können auch mehrere Verrechnungen abgeglichen werden. Wenn z.B. ein Patient eine Anzahlung tätigt aber nicht den gesamten Restbetrag überweist, kann der ausstehende Betrag abgeglichen (dem Patienten erlassen) werden.
Eine Verrechnung – z.B. eine Honorarnote ohne zugehörige Buchung
Fehlt für den Abgleich eine Verrechnung – z.B. ein Patient hat eine Honorarnote erhalten, zahlt diese aber nicht (z.B. verstorben, …) – so kann die Honorarnote auch alleine abgeglichen werden. Diese wird entsprechend mit einem „$“- Zeichen markiert.
Entfernen eines Abgleich
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Abgleich wieder zu entfernen. Dazu wählt man im Kontextmenü einer abgeglichenen Verrechnung noch einmal den Punkt „Abgleichen“ aus. Der Abgleich wird nun von allen zu diesem Abgleich gehörigen Verrechnungen entfernt.
Mehrere Abgleiche in einem Verrechnungsblatt
Es ist natürlich auch möglich, mehrere Abgleiche in einem Verrechnungsblatt einzutragen. Dabei bekommt jeder Abgleich einen eigenen Buchstaben in der Spalte „Typ“. Der erste Abgleich erhält die Markierung „A“, der zweite „B“, … usw.
Zugehörigkeit
Über den Abgleich ist es auch möglich eine Honorarnote mit einer Buchung „zu verbinden“. Dies ist z.B. bei Mahnungen sinnvoll einsetzbar, um einer Honorarnote eine bestimmte Buchung zuzuweisen.
Folgendes Beispiel soll diese Funktion veranschaulichen:
Wenn nicht anders angegeben, deckt eine Buchung immer die älteste Honorarnote ab.
In diesem Fall gehört also die „Zahlung Honorarnote“ zum ersten Honorarformular. Bei einem Mahnlauf würde die zweite Honorarnote als „noch nicht bezahlt“ gefunden werden.
Will man jedoch eine Zahlung einer bestimmten Honorarnote zuweisen, muss man diese abgleichen.
In diesem Beispiel wurde die zweite Honorarnote mit der Buchung abgeglichen und somit „verbunden“. Bei einem Mahnlauf würde die erste Honorarnote als „noch nicht bezahlt“ gefunden werden.
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